2008/11/14

terrorprozess

der österreichische terrorprozess ist also wieder in vollem gange und an lächerlichkeit kaum zu überbieten. das österreichische justizsystem lässt sich also von einer spätpubertierenden 22-jährigen so provozieren, dass es in allen medien zum vorschein kommt.

"aber das ist meine religion"

...wird sie nicht müde zu betonen, woraufhin gegner recht simpel mit (und darüber sind sich auch rechtsexperten einig) "aber das ist das gültige gesetz" kontern. in meinen augen völlig zurecht, denn wo kämen wir hin, wenn wir religion über das gesetz stellen würden? natürlich ist das österreichische rechtssystem alles andere als perfekt, aber ich kann mich nicht darauf berufen, dass ich mich nur an diese gesetze halte, die ich für vernünftig befinde. somit wäre das ganze ad absurdum geführt und würd gar nix bringen.
sich mit dieser, offentsichlich rein auf provokation ausgelegten, aktion auf die freie meinungsäußerung oder religionsfreiheit zu berufen verhöhnt letzteres nur, denn auch diese haben ihre - zum teil - berechtigen grenzen, wenn sie gegen geltende gesetze verstoßen.

und dann mit sowas zu kommen:

Sie sei jedenfalls bereit, den Schleier abzulegen, sollte die Verhandlung dahingehend umgebaut werden, dass nur Richterinnen sie sehen könnten. Männer (Richter, Staatsanwalt, Verteidiger) müssten hinter ihr platziert werden und dürften ihr Gesicht nicht sehen.


gehts noch?

3 Kommentare:

Patrick hat gesagt…

Ich jedenfalls werde künftig nur noch im Piratenkostüm vor Gericht erscheinen. Pastafari müssen das.

RAmen.

Anonym hat gesagt…

Eine Person soll (gerade) vor Gericht ihre Würde behalten. Für sie (so wie millionen anderen) gehört eine "sittliche" Bekleidung dazu.

Ein Gericht muss hier vorallem in so wichtigen Prozessen Kompromisse finden können und sich nicht mit solchen Dingen aufhalten.

Unknown hat gesagt…

kompromiss, eben. jener wurde ihr auch angeboten (kopftuch), sie hat ihn jedoch abgelehnt.

in erster linie gehts hier ja darum, dass die verschleierung einen sehr starken symbolcharakter hat, den die angeklagte mindestens genauso stark erhalten, wie das gericht ihn nicht zulassen will.

ich will hier auf gar keinen fall als verfechter des österreichischen rechtssystems auftreten, aber ich finde es (abgesehen vom symbolischen pulverfass) auch verständlich wenn ein richter dem angeklagten während der verhandlung ins gesicht schauen will. gerade dann, wenn es um einen so heiklen fall geht.